Recht und Gesetz
Unser Wechselservice
So einfach nutzen Sie Ihr Wahlrecht in der Versorgung
Wenn Sie von der beatmungsmedizinischen Patientenversorgung betroffen sind, haben Sie jede Menge Herausforderungen zu stemmen. Wer hat da schon den Kopf frei, sich auch noch um Patientenrechte zu kümmern? Daher unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich.
Wussten Sie, dass Sie, als gesetzlich Krankenversicherter, zwischen den Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse den für Sie zuständigen Leistungserbringer frei wählen können? Sie allein entscheiden, mit wem Sie zusammenarbeiten möchten! Krankenkassen, Ärzte oder Pflegedienste dürfen diese Wahl nicht über Ihren Kopf hinweg treffen.
Die Krankenkassen haben nach § 127 Absatz 5 SGB V die Informationspflicht, ihre Versicherten über die Vertragspartner (Leistungserbringer) sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren.
Wir klären Sie gerne über Ihre Patientenrechte auf – unabhängig davon, ob Sie sich für unser Unternehmen entscheiden oder nicht. Denn Patientenrechte gehen uns alle an.
Unsere Produkte
Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten, um die besten Lösungen für eine optimale Versorgung zu finden.
Geräteservice
Wir sind herstellerunabhängig und autorisiert, Instandhaltungen und Reparaturen an den jeweiligen Geräten durch unsere qualifizierten Servicetechniker in unserer eigenen Werkstatt selbstständig durchzuführen.