Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.08.2018 wird unsere Telefonanlage umgestellt.
Es kann daher zu kurzfristiger Nicht-Erreichbarkeit kommen.
Wir bitten um Entschuldigung und Ihr Verständnis.
Vielen Dank!
Ihr BÖRGEL-Team
Als Leistungserbringer der Krankenkassen für die ausserklinische Beatmung ist eine enge Kooperation mit den Kostenträgern ein wichtiges Element bei der Organisation aller benötigten Hilfsmittel. Daher ist die BÖRGEL GmbH Vertragspartner der Krankenkassen und -versicherungen. Der Hilfsmittelmarkt ist ständig in Bewegung. Aus diesem Grund führen wir u. a. Verhandlungen oder auch Schulungen für und mit den Kostenträgern für reibungslose Abläufe bei den Genehmigungsverfahren durch.
Die Krankenkassen, der Fachhändler und auch Sie sind an die Vorgaben des Sozialgesetztes gebunden, die eine „ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende“- Versorgung fordert.
In den Kassenverträgen sind verschiedene Abrechnungsmodi für die diversen Versorgungsbereiche geregelt.
· Versorgungspauschale/Dienstleistungspauschale
· Neukauf/Wiedereinsatz
· Festpreise oder Einzelabrechnung
Bei Ihrer Hilfsmittelversorgung übernehmen wir die Genehmigungs- und Abrechnungsformalitäten mit den Kostenträgern im Rahmen der vertraglichen Vorgaben und Datenschutzregelungen.
Gerne beraten wir Sie, um die Versorgung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit sicherzustellen oder um Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite zu stehen.