Abwicklung der Kostenübernahme | BÖRGEL GmbH Abwicklung der Kostenübernahme – BÖRGEL GmbH
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einverstanden

Abwicklung der Kostenübernahme

Als Leistungserbringer der Krankenkassen für die ausserklinische Beatmung ist eine enge Kooperation mit den Kostenträgern ein wichtiges Element bei der Organisation aller benötigten Hilfsmittel. Daher ist die BÖRGEL GmbH Vertragspartner der Krankenkassen und -versicherungen. Der Hilfsmittelmarkt ist ständig in Bewegung. Aus diesem Grund führen wir u. a. Verhandlungen oder auch Schulungen für und mit den Kostenträgern für reibungslose Abläufe bei den Genehmigungsverfahren durch.

Die Krankenkassen, der Fachhändler und auch Sie sind an die Vorgaben des Sozialgesetztes gebunden, die eine „ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende“- Versorgung fordert.

In den Kassenverträgen sind verschiedene Abrechnungsmodi für die diversen Versorgungsbereiche geregelt.
·         Versorgungspauschale/Dienstleistungspauschale
·         Neukauf/Wiedereinsatz
·         Festpreise oder Einzelabrechnung

Bei Ihrer Hilfsmittelversorgung übernehmen wir die Genehmigungs- und Abrechnungsformalitäten mit den Kostenträgern im Rahmen der vertraglichen Vorgaben und Datenschutzregelungen.
Gerne beraten wir Sie, um die Versorgung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit sicherzustellen oder um Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite zu stehen.

    © 2017 Börgel GmbH - Beatmungsmedizinische Dienstleistungen und Technik